Motorradfahren im Winter
Posted in Pflegetipps on 25. Februar 2011
Wer seine Maschine auch im Winter nutzen möchte, muss insbesondere seit dem Winter 2010 einiges mehr beachten als zuvor. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengestellt.
Die neue Winterreifenpflicht
Seit November 2010 ist die Winterreifenpflicht nun fest in der StVO verankert und regelt die Verpflichtung zur Nutzung von Winterreifen auf deutschen Straßen.
Doch selbst wenn das Gesetz nun in Kraft ist und auch in der Presse ausreichend thematisiert wurde, ranken sich zahlreiche urbane Mythen um das neue Gesetz.
Für wen genau gilt es also, wann kommt es zur Anwendung und welche Reifen erfüllen die neuen Anforderungen?
Diese Fragen wollen wir Ihnen in kompakter Form beantworten.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
Entgegen anders lautender Gerüchte legt die StVO keinen konkreten Zeitraum fest, in dem ein Fahrzeug mit Winterreifen unterwegs zu sein hat. Im allgemeinen Gedächtnis hat sich der Zeitraum Oktober bis März dennoch festgesetzt.
Konkret verpflichtet das neue Gesetz zur Nutzung von Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
Auch wenn also kein Zeitraum gesetzlich festgelegt ist, empfiehlt sich nach der Alten Faustregel die Nutzung von Winterreifen von O bis O. Von Oktober bis Ostern.
Welche Reifen kann ich nutzen?
Im Gesetzestext ist von M+S-Reifen die Rede, die streng genommen keine Winterreifen sind. M+S steht für Matsch und Schnee und ist ein Sigel, über das auch zahlreiche Ganzjahresreifen verfügen.
Dieses Sigel macht aber auch die Reifen auf den ersten Blick erkennbar, die der neuen Norm nicht entsprechen. Wer ohne M+S-Reifen unterwegs ist riskiert ein Bußgeld in Höhe von mindestens 40€. Wer andere gefährdet oder behindert, muss sogar mit 80€ Bußgeld und einem Punkt rechnen.
Wer auf die wenig kreative Idee kommen sollte, ältere Winter- oder Ganzjahresreifen zum Schnäppchenpreis zu erstehen, sollte sehr vorsichtig sein. Gesetzlich ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern vorgesehen. Wer seine Profiltiefe prüfen möchte, kann dies mit einer 2-Euro-Münze tun. Wenn sich deren silberner Rand komplett im Profil versenken lässt, ist ihr Profil im zulässigen Bereich.
Wer muss Winterreifen aufziehen?
Grundsätzlich müssen per Gesetz alle Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer bei den oben beschriebenen Wetterverhältnissen auf M+S-Reifen unterwegs sein.
Dies ist insbesondere deswegen kurios, da nur für die wenigsten Motorrad-Modelle Winterreifen verfügbar sind. Der Gesetzgeber scheint wohl davon auszugehen, dass Motorradfahrer ihr bestes Stück in den Wintermonaten ohnehin in der Garage lassen.
Wer sein Bike auch während der kalten Monate nutzen will, muss hoffen, dass passende Winterreifen für die entsprechende Maschine verfügbar sind, oder das Risiko einer Geldstrafe in Kauf nehmen.
Was sollte ich noch wissen?
Wer ohne wintertaugliche Reifen unterwegs ist und tatsächlich in einen Unfall verwickelt wird, riskiert seinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn fehlende M+S-Reifen für den Unfall mitverantwortlich sind.
Wer in neue, taugliche Reifen investieren möchte, sollte dies nach Möglichkeit antizyklisch tun. Wer erst beim ersten Schnee auf die Idee kommt umzurüsten, riskiert saftige Preiszuschläge und Wartezeiten.
Da Winterreifen auch in der Sommerzeit erworben werden können, können Sie sich die Unannehmlichkeiten getrost sparen.
Was viele Menschen nicht wissen ist, dass man auch als Fahrer eines fremden Fahrzeugs, oder eines Mietwagens dazu verpflichtet ist, die Neuregelung einzuhalten.
In diesem Fall gilt: Unwissen schützt vor Strafe nicht.
